Am Sonntag, den 08. März 2026 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Dabei werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.
So wird in Marzling nicht nur ein neuer Gemeinderat, sondern auch der/die Bürgermeister/in gewählt.
Wir haben uns zusammengeschlossen, um als eigener Wahlvorschlag „Marzlinger Liste“ anzutreten. Dabei wollen wir neue Wege ohne Parteibücher und politische Farben gehen – denn im Mittelpunkt steht eins: Unser Ort – unsere Gemeinde.
Wir sind überzeugt: Politik vor Ort sollte frei von politischen Farben sein, frei von Parteipolitik – sondern nur davon geprägt sein, sich für die Menschen vor Ort einzusetzen. Das ist unser Ziel.
Zur Kommunalwahl 2026 wollen wir mit starken Kandidatinnen und Kandidaten antreten, die sich für die Zukunft Marzlings einsetzen wollen.
Du willst mitmachen und Marzling mitgestalten?
Dann sprich uns einfach an oder melde Dich bei uns per Mail:
2026@marzlinger-liste.de
Wer kann für den Gemeinderat kandidieren?
Wer zum Gemeinderatsmitglied gewählt werden will, muss am Wahltag Unionsbürger sein, das 18. Lebensjahr vollendet haben und grundsätzlich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung haben, die nicht seine Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhalten.
Was macht der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung aller Marzlinger Bürgerinnen und Bürger: Hier entscheiden die Ratsmitglieder über die Entwicklung unserer Gemeinde. Die Beschlüsse des Gemeinderats müssen dann von der Verwaltung umgesetzt werden.
Ehrenamt
Gemeinderätin bzw. Gemeinderat ist ein Ehrenamt. Man erhält pro Sitzung eine pauschale Aufwandsentschädigung, diese Betrug in der Wahlperiode 2020-2026 pauschal 35€, allerdings hat das Gremium seit 2024 darauf freiwillig verzichtet.
Wieviel Aufwand ist es?
Die Gemeinderatssitzungen finden regelmäßig einmal pro Monat, Donnerstags um 19:30 Uhr statt.
Dazu kommen gelegentliche Sondersitzungen bzw. Ausschussitzungen.
Wie kann man sich auf die einzelnen Termine vorbereiten?
Die Sitzungstermine für das ganze Jahr stehen bereits zum Ende des Vorjahrs fest. Etwa eine Woche vor der Sitzung erhält man eine Benachrichtigungsmail, dass die offizielle „Ladung“ im Ratsinformationssystem einsehbar ist. Mit seinen persönlichen Zugangsdaten kann man sich online dann alle Unterlagen anschauen, lesen und vorbereiten. Diese sogenannten „Beschlussvorlagen“ enthalten eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts sowie einen oder mehrere Beschlussvorschläge.
In der Gemeinderatssitzung werden die einzelnen Tagesordnungspunkte nochmal diskutiert, eventuell auch der Beschlussvorschlag geändert – und am Ende beschlossen. Eine Besonderheit: Man kann nur mit JA oder NEIN stimmen, denn Enthaltungen sind nicht möglich.
Wie komme ich in den Gemeinderat?
Bei uns – sowie allen anderen Wahlvorschlagsträgern/Parteien – können bei der Kommunalwahl 2026 bis zu 16 Kandidatinnen und Kandidaten kandidieren.
Bei der Wahl entscheiden dann die Bürgerinnen und Bürgerinnen: Jede(r) Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind – bei uns also konkret 16 Stimmen für 16 Sitze.
Wird auf dem Wahlzettel nur der Wahlvorschlag angekreuzt, erhält jeder Kandidat eine Stimme.
Das bayerische Kommunalwahlrecht erlaubt bei der Stimmabgabe auch das „Kumulieren“ und „Panaschieren“. Die Wähler und Wählerinnen können einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (häufeln/“kumulieren“) um deren Position zu verbessern. Diese Stimmen können auch auf verschiedene Listen verteilt werden (das nennt man dann „Panaschieren“). Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 16 Stimmen vergeben werden.
Entsprechend der auf die Listen entfallenden Stimmen wird dann nach einem festgelegten Verfahren ermittelt, wie viele Kandidatinnen und Kandidaten von jeder Liste einziehen. Hier entscheidet sich die Reihenfolge dann nach erhaltenen Stimmen – unabhängig von ihrem Listenplatz.