Liebe Marzlingerinnen,
wir, die „Marzlinger Liste“ treten bei der Kommunalwahl 2026 erstmalig an. Daher gelten wir als neuer Wahlvorschlagsträger und benötigen wie alle anderen neuen Gruppierungen sogenannte „Unterstützerunterschriften“. Diese ist abhängig von der Einwohnerzahl.
In Marzling sind es laut Gesetz insgesamt 80 Unterstützer*Innen, die benötigt werden.
Diese Unterschriften können nicht privat oder an Ständen im öffentlichen Raum gesammelt werden – sondern müssen tatsächlich im Rathaus geleistet werden.
Die Unterstützungsunterschriften für uns, können ab Dienstag, den 23.12. ab 8 Uhr bis ca. 15 Uhr im Rathaus geleistet werden – oder nach den Weihnachtsfeiertagen zu den Dienstzeiten täglich im Rathaus.

Wer darf Wahlvorschläge unterstützen?
Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte für die jeweilige Wahl. Sie müssen spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (19. Januar 2026) wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag (8. März 2026):
- Deutsche oder Unionsbürger*innen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
- mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),
- seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde Marzling mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Wahlen in den Bezirksausschüssen muss die Wahlberechtigung im jeweiligen Stadtbezirk vorliegen.
Achtung: Bewerber sowie Ersatzleute dürfen für die jeweilige Wahl, für die sie sich bewerben, keine Unterstützungsunterschrift leisten. Auch dann nicht, wenn sie sich für einen anderen Wahlvorschlag der gleichen Wahl bewerben. Es darf nur ein Wahlvorschlag für die jeweilige Wahl unterstützt werden.
Wer glaubwürdig wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten, in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist, an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch erfolgen, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben.

