Gut zu Wissen: Der „Bauturbo“ in Marzling
Der „Bauturbo“ ist der plakative Name einiger zum 01.11.2025 in Kraft getretene Änderung im Baugesetzbuch. Der Gemeinderat wird in der Sitzung am 18.12.2025 entscheiden, wie man mit diesem neuen „Instrument“ umgehen will. Konkret geht es dabei um den §246e Baugesetzbuch sowie einige weitere damit verbundene Neuregelungen, die es uns als Gemeinde ermöglichen, „das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen“, Bundesbauministerin Verena Hubertz um „schnell mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ Angesichts der massiv gestiegenen Baukosten (sei es durch die Preissteigerungen, bauliche Anforderungen oder gestiegene Zinsen) dürfte die Erwartungshaltung zu „bezahlbarem Wohnraum“ wohl deutlich relativiert werden. Was es jedoch für uns als Gemeinde konkret bedeutet: Dass der „Bauturbo“ die Städte und Gemeinden spaltet – haben die vielen Berichterstattungen in den Medien gezeigt. Die Stimmung ist irgendwo zwischen „Aufbruch und Abwarten“. Freisings Bürgermeister Tobias Eschenbacher meinte dazu sogar „es ist ein neuer Trend, Gesetze zu erlassen, bevor man weiß, wie sich diese in…

