Vorbemerkung: Grundsätzlich müssen die Gebühren für Wasser und Abwasser kostendeckend erhoben werden, ohne einen Gewinn zu erwirtschaften. Da in beiden Bereichen ein Defizit vorlag war es unumgänglich, die Gebühren anzupassen.
Die bei der Sitzung anwesende Kommunalberaterin Frau Hannemann erläuterte die Ergebnisse der angefertigten Kostenkalkulation im Laufe der Sitzung zu den einzelnen Punkten.
Öffentlicher Teil:
TOP 1: Kalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029
Insgesamt ergab die Kalkulation eine Unterdeckung von knapp 400T€, die in den letzten 4 Jahren aufgelaufen sei – maßgeblich durch die dringend notwendig gewordenen Modernisierungsmaßnahmen.
Anhand eines festgelegten Schlüssels seien Kosten auf Verbrauch und Grundgebühr (13,48%) umzulegen.
Damit folgte das Gremium mit einer Gegenstimme dem Vorschlag der Verwaltung, die Grundgebühren wie folgt zu erhöhen:
| Zählergröße | Grundgebühr bisher | Grundgebühr neu (brutto) |
| bis 4m³/h | 15,34€ / Jahr | 64,20€ / Jahr |
| bis 10m³/h | 15,34€ /Jahr | 160,50€ /Jahr |
| bis 16m³/h | 30,68€ / Jahr | 256,80€ / Jahr |
| über 16m³/h | 30,68€ / Jahr | 342,40€ / Jahr |
TOP 2: Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Wasserversorgung 2026 bis 2029
Trotz „Wasser“ ein trockenes Thema: Ein kalkulatorischer Zinssatz dient der Berücksichtigung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Dieser wurde einstimmig für 2026-2029 mit 2,5% (wie auch für 2022-2025) beschlossen.
TOP 3: Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Marzling (Wasserabgabensatzung-WAS) zum 1. Januar 2026
Noch trockener: Da sich die rechtlichen Vorgaben geändert haben, war die Satzung zu aktualisieren. Auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindeats wurde die 12 Seiten starke Satzung einstimmig beschlossen. Diese wird demnächst auf der Webseite veröffetlicht.
TOP 4: Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Marzling (BGS/WAS) zum 1. Januar 2026
Auch diese Satzung musste aktualisiert werden. Um im Bereich der Wasserversorgung auf eine geforderte „Schwarze Null“ zu kommen, folgte das Gremium einstimmig den Ergebnissen aus der Kalkulation von Frau Hannemann.
Damit wird die Wassergebühr zum 01.01.2026 statt 1,50€ netto auf 2,54€ netto (=2,72€ brutto) steigen – und das leider unvermeidlich.
TOP 5: Kalkulation der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2029
Auch wenn es hier keinen großen Fehlbetrag gab: Allein in den nächsten drei Jahren werden Sanierungskosten von rund 500.000€ diese Kostenstelle belasten.
Die Erhöhung: Glücklicherweise nicht so hoch wie beim Wasser, aber mit einem Plus von 22 Cent (netto) steigt der Abwasserpreis nun von 3,90€ auf 4,12€ (netto) – einstimmig.
TOP 6: Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Abwasserbeseitigung 2026 bis 2029
„Same same but different“: Natürlich braucht die Abwasserbeseitigung auch einen kalkulatorischen Zinssatz für die Abschreibung des Anlagevermögens. Dieser wurde für den Kalkulationszeitraum einstimmig auf 3,5% festgelegt.
TOP 7: Neufassung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Marzling (Entwässerungssatzung-EWS) zum 1. Januar 2026
„Same same but different pt II“: So wie beim Wasser braucht es natürlich auch noch eine neue Satzung für die Entwässerung. Auch diese wurde einstimmig beschlossen.
TOP 8: Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marzling (BGS/EWS) zum 1. Januar 2026
Durch die aktuelle Neukalkulation ist natürlich auch eine Anpassung der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erforderlich – vor allem um wieder vollständig den rechtlichen und kalkulatorischen Vorgaben zu entsprechen. Damit wurde auf Grundlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags die Satzung einstimmig beschlossen.
TOP 9: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Marzling (Kostensatzung) zum 1. Januar 2026
Das Bayerische Innenministerium hat im Februar das amtliche Muster einer kommunalen Kostensatzung mit kommunalem Kostenverzeichnis überarbeitet. Aufgrund von Ergänzungen im Bereich Wasser- und Abwasserersorgung war es notwendig, diese Neufassung zu beschliessen. Und das geschah auch: Einstimmig.
TOP 10: Anfragen / Verschiedenes
TOP 10.1. Schild Turnhalle: GR Göls merkte an dass das Schild an der Gemeindehalle nicht mehr schön sei – und spielte damit an den wegen eines Firmentermins entschuldigten GR Sellmeir: „Da könnte sich doch der Bürgermeisterkandidat drum kümmern.“ GR Schwaiger sagte in Abwesenheit zu – die Marzlinger Liste wird sich drum kümmern.
TOP 10.2 Bepflanzung Kreisverkehr: StvBGMin Apold berichtete, dass der Kreisverkehr nunmehr neu bepflanzt wurde. Insgesamt 8 Personen haben hier eine Patenschaft übernommen. GR Dr. Petermeier berichtete, dass hier über 100 Arbeitsstunden zusammengekommen seien. GRin Petermeier fügte hinzu, dass die Pflanzen vom Bauhof angegossen werden.
Man habe das so angelegt, dass die Wasserspeicherung optimiert ist – dennoch müsse gerade im Sommer zusätzlich gegossen werden.


